- Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten für alle Verträge zwischen Timm Huber, Tittmoninger Straße 1, 83308 Trostberg, (nachfolgend „Letivery“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend auch Kunde genannt), soweit nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Entgegenstehende oder von diesen AGBs abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn Letivery ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten für alle Verträge zwischen Timm Huber, Tittmoninger Straße 1, 83308 Trostberg, (nachfolgend „Letivery“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend auch Kunde genannt), soweit nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Vertragsabschluss
- Angebote von Letivery sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
- Angebote sind, sofern nicht anders im Angebot gekennzeichnet, für 31 Tage gültig.
- Mit der Annahme des Angebots willigt der Auftraggeber ein, dass für Empfehlungen, die zu Entscheidungen oder auch zu deren Umsetzung geführt haben, Letivery nicht verantwortlich oder haftbar gemacht werden kann.
- Der Vertrag kommt durch die Zustimmung von Letivery eines vom Auftraggeber angenommen Angebots von Letivery zustande. Die Annahme des Auftraggebers erfolgt über die schriftliche Bestätigung des Bestellungsauftrags, der dem Angebot beiliegt. Die Zustimmung von Letivery erfolgt schriftlich innerhalb von 31 Tage nach erhalt der Annahme des Angebots.
- Angebote von Letivery sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
- Durchführung der Dienstleistungen
- Letivery erbringt ihre Leistungen auf Grundlage der vereinbarten Leistungsbeschreibungen und sonstigen schriftlichen Vereinbarungen, ist aber nicht für einen projezierten wirtschaftlichen Erfolg verantwortlich.
- Letivery besitzt das Recht die vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen und kommunizierten Informationen als vollständig und korrekt zu verstehen. Auf Fehler oder andere Unstimmigkeiten in diesen ist Letivery nicht verpflichtet hinzuweisen, sofern das nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
- Letivery wird der Nachfrage des Auftraggebers nach bestimmten Mitarbeitern für den Eisatz bei entsprechenden Dienstleistungen soweit möglich nachzugehen. Jedoch bewahrt sich Letivery ausdrücklich das Recht vor Mitarbeiter nach eigenem Ermessen zuzuweisen, sodass diese Zuweisung für die Erbrindung der Dienstleistung entsprechend und zieldienlich ist.
- Letivery ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen Dritte heranzuziehen. In diesem Fall bleibt Letivery gegenüber dem Auftraggeber für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen verantwortlich.
- Der Kunde hat das Recht, Änderungen und Erweiterungen der vereinbarten Leistungen zu verlangen. Diese Änderungswünsche werden von Letivery geprüft. Über die Annahme von Änderungen entscheidet Letivery auf der Grundlage ihrer Durchführbarkeit.
- Wird eine Änderung vereinbart, können sich daraus Preis- und/oder Fristveränderungen ergeben. Diese werden schriftlich festgehalten und bedürfen der Zustimmung beider Parteien. Bei unerheblichen Änderungen, die den Gesamtcharakter der Leistung nicht beeinflussen, behält sich Letivery das Recht vor, diese ohne gesonderte Mitteilung an den Kunden durchzuführen.
- Letivery berücksichtigt bei der Erstellung einer Webpräsenz, jeglicher Art von Software, oder mobilen Applikation die Wünsche des Kunden, behält sich jedoch vor die finale Entscheidung bei der Art und Weise der Umsetzung, dem Design, den Texten, den Einstellungsoptionen, der technischen Funktionalität und der Wahl der zu integrierenden Services und Produkte zu haben.
- Letivery erbringt ihre Leistungen auf Grundlage der vereinbarten Leistungsbeschreibungen und sonstigen schriftlichen Vereinbarungen, ist aber nicht für einen projezierten wirtschaftlichen Erfolg verantwortlich.
- Mitwirkung des Auftraggebers
- Der Auftraggeber ist verpflichtet und besondere Aufforderung, Letivery alle für die Erfüllung des Vertrages erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch für Vorgänge, Umstände und andere Sachverhalte, die erst während der Dienstleistung auftreten oder bekannt werden.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, Letivery unverzüglich auf eventuelle Fehler oder Unklarheiten in den von Letivery erbrachten Leistungen hinzuweisen.
- Alle für die Durchführung der Dienstleistung notwendigen Entscheidungen werden durch den Auftraggeber zeitnah getroffen und ebenso alle erforderlichen Zustimmungen rechtzeitig von diesem eingeholt, das betrifft insbeosnder die Einwilligung der Geschäftsführung, des Aufsichtsrats, des Betriebsrats oder von anderen zuständigen Mitarbeitern.
- Der Auftraggeber ist für folgende Aufgaben alleine zuständig:
- alle verwaltungsbezogenen Funktionen und Entscheidungen zu übernehmen,
- einen fähigen Mitarbeiter zu bestimmen, welcher die bestellten Dienstleistungen von Letivery überwacht,
- die Verhältnismäßigkeit und Resultate der Dienstleistungen im Sinne des Auftraggebers zu beurteilen und entsprechend Verantwortung zu übernehmen, sowie notwendige interne Kontrollmechanismen aufzusetzen, die unter anderen auch unsere Tätigkeiten umfassen.
- Für alle Arbeiten, die vor Ort beim Auftraggeber durchgeführt werden sollen, verpflichtet sich dieser dazu die notwendige Büroausstattung kostenlos bereitzustellen und für alle organisatorischen Rahmenbedingungen zu sorgen, sodass eine ungeminderte Leistungserbringung sichergestellt ist.
- Sollte der Auftraggeber seine Mitwirktungspflichten verletzen oder andere Umstände, die nicht von Letivery beeinflust werden können, vorliegen, wodurch die Durchführung der vereinbarten Dienstleistung gehindert wird, so werden vereinbarte Meilensteine nach Terminplan entsprechend nach hinten verschoben. Zudem hat Letivery dann die Berechtigung dem Auftraggeber anfallende Mehrkosten (z.B. durch Blockaden für eingesetzte Mitarbeiter) in Rechnung zu stellen.
- Letivery räumt dem Kunden ein einfaches, nicht an zeitliche, örtliche oder thematische Beschränkungen gebundenes Nutzungsrecht an der im Vertrag beschriebenen Leistung ein. Sofern im Angebot nicht anders spezifiziert, bezieht sich dieses Recht lediglich auf die Online-Nutzung. Jegliche weiteren Rechte, insbesondere an mit der vertraglichen Leistung in Zusammenhang stehenden Materialien wie Druckerzeugnissen, Skizzen, Grafiken, Fotos, Audio- oder Videoaufnahmen und Software, werden nur bei ausdrücklicher Abmachung an den Kunden übertragen.
- Trotz der Gewährung von Nutzungsrechten behält Letivery sich das Recht zur Namensnennung vor, sofern nicht explizit anders festgelegt (gemäß § 13 UrhG). Diese Nennung erfolgt beispielsweise im Quellcode und im Impressum von Websites.
- Die Übertragung der Nutzungsrechte wird erst wirksam, sobald die vertraglich vereinbarte Zahlung vollständig erfolgt ist. Falls Letivery externe Dienstleister für die Erfüllung des Vertrags engagiert, wird Letivery alle notwendigen Nutzungsrechte dieser Dritten im Namen des Kunden erwerben und entsprechend an den Kunden weitergeben.
- Der Kunde hat das Recht, Einsicht in solche mit Dritten getroffenen Abkommen zu nehmen. Sollte Letivery „Open-Source-Software“ oder Ähnliches zur Erstellung der Vertragsleistung verwenden, so gelten die Bestimmungen dieser Softwareprodukte. Der Kunde verpflichtet sich, die jeweiligen Lizenzbedingungen einzuhalten, und Urheberrechte werden nur insoweit anerkannt, wie sie gemäß diesen Lizenzen entstehen können.
- Die Haftung von Letivery ist der Höhe nach auf die Auftragssumme beteiligt waren, einzustellen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung ist der Auftraggeber verpflichtet
- Der Auftraggeber ist verpflichtet und besondere Aufforderung, Letivery alle für die Erfüllung des Vertrages erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch für Vorgänge, Umstände und andere Sachverhalte, die erst während der Dienstleistung auftreten oder bekannt werden.
- Datenschutz
- Im Kontext der Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) agiert Letivery als datenschutzrechtlich Verantwortlicher für sämtliche im Rahmen des Auftrags verarbeiteten personenbezogenen Informationen bis zur Übergabe der fertiggestellten Webseite, danach ist der Auftraggeber für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich. Letivery ist befugt, die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten im Zuge seiner Dienstleistungstätigkeit zu bearbeiten, in digitalen Dateien abzuspeichern und durch Dritte, mit denen eine entsprechende Vertragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO getroffen wurde, verarbeiten zu lassen. Materialien (in Papierform und auf Datenträgern), die Letivery zur Verfügung gestellt wurden, werden im Allgemeinen nach Abschluss der entsprechenden Leistungserbringung an den Auftraggeber oder an vom Auftraggeber benannte Dritte übergeben oder, falls gesondert vereinbart, von Letivery aufbewahrt oder vernichtet. Letivery ist berechtigt, Kopien zu archivieren, sofern diese für eine angemessene Dokumentation seiner Leistungen erforderlich sind oder dies rechtlich notwendig oder branchenüblich ist.
- Letivery informiert den Auftraggeber in angemessenem Umfang regelmäßig über Neuheiten und Mitteilungen bezüglich der angebotenen Dienstleistungen, Veranstaltungen usw. im Beratungsbereich per E-Mail (basierend auf der Zustimmung des Auftraggebers) sowie über Post, Telefon (auf Grundlage der Zustimmung des Auftraggebers). Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, der Zusendung solcher Informationen jederzeit ohne Angabe von Gründen zu widersprechen oder seine Einwilligung zurückzunehmen. Sobald der Auftraggeber widerspricht oder seine Zustimmung zurückzieht, werden die für die Übermittlung von Informationen notwendigen personenbezogenen Daten (Anrede, Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, Postadresse, Telefonnummer, Faxnummer) nicht mehr für diesen Zweck verarbeitet und entsprechend gelöscht. Der Widerspruch oder der Widerruf beeinträchtigt nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten, die aufgrund der Zustimmung bis zum Widerruf stattgefunden hat.
- Letivery verwendet geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, die auf dem aktuellen Stand der Technik basieren und unter Berücksichtigung von Art, Umfang, Umständen und Zweck der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Wahrscheinlichkeiten und Schwere der Risiken für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen gewährleistet sind. Damit wird sichergestellt, dass die Datenverarbeitung gemäß den Anforderungen der DSGVO erfolgt. Sofern keine gesonderte schriftliche Vereinbarung im Einzelfall getroffen wurde, findet die elektronische Kommunikation zwischen dem Auftraggeber und Letivery oder umgekehrt unverschlüsselt und ohne Signatur statt. Dies bedeutet, dass ein Mitlesen oder Manipulieren der Kommunikation durch Dritte nicht mit Sicherheit verhindert werden kann.
- Zusätzliche Informationen zum Datenschutz, insbesondere bezüglich der Informationspflichten gemäß Art. 13 und 14 DSGVO, können auf der Webseite www.letivery.com/Privacy-Policy eingesehen werden.
- Im Kontext der Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) agiert Letivery als datenschutzrechtlich Verantwortlicher für sämtliche im Rahmen des Auftrags verarbeiteten personenbezogenen Informationen bis zur Übergabe der fertiggestellten Webseite, danach ist der Auftraggeber für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich. Letivery ist befugt, die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten im Zuge seiner Dienstleistungstätigkeit zu bearbeiten, in digitalen Dateien abzuspeichern und durch Dritte, mit denen eine entsprechende Vertragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO getroffen wurde, verarbeiten zu lassen. Materialien (in Papierform und auf Datenträgern), die Letivery zur Verfügung gestellt wurden, werden im Allgemeinen nach Abschluss der entsprechenden Leistungserbringung an den Auftraggeber oder an vom Auftraggeber benannte Dritte übergeben oder, falls gesondert vereinbart, von Letivery aufbewahrt oder vernichtet. Letivery ist berechtigt, Kopien zu archivieren, sofern diese für eine angemessene Dokumentation seiner Leistungen erforderlich sind oder dies rechtlich notwendig oder branchenüblich ist.
- Eigentumsvorbehalt
- Letivery behält sich das alleine Eigentum an den von ihr gelieferten Dienstleistungsergebnisse und sonstigen Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber vor, auch wenn Teile der Unterlagen urheberrechtlich, markenrechtlich oder wettbewerbsrechtlich geschützt sind.
- Der Auftraggeber ist befugt, die bereitgestellten Dokumente während und nach Abschluss der Vertragsbeziehung lediglich für die eigenen unternehmerischen Ziele einzusetzen, welche durch den Vertrag und den ausdrücklich festgelegten Leistungsrahmen abgedeckt sind. Es ist dem Auftraggeber untersagt, Untersuchungen, Bewertungen, Expertisen und ähnliche Dokumente von Letivery zu modifizieren.
- Ohne eine vorherige schriftliche Genehmigung von Letivery ist es dem Auftraggeber verboten, die Dokumente vollständig oder teilweise an Dritte weiterzuleiten, öffentlich darzustellen, daraus zu zitieren oder in Bezug darauf Dritten gegenüber Erwähnung zu finden. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber die Zustimmung von Letivery erhalten hat, aber die wirtschaftlichen Gegebenheiten und relevanten Rahmenbedingungen seit der Einholung der Genehmigung verändert wurden und/oder die Dienstleistung inzwischen überholt ist. Eine Ausnahme hiervon besteht nur, wenn geltende Gesetze, Vorschriften, Regeln und berufliche Verpflichtungen einer Beschränkung der Offenlegung entgegenwirken.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Dienstleistungsergebnisse und sonstigen Leistungen von Beratungen pfleglich zu behandeln und sie vor Zugriffen Dritter zu schützen.
- Sollte der Auftraggeber gegen die Bestimmungen der Abschnitte 6.2 oder 6.3 verstoßen, wird Letivery von jeglicher Haftung für mögliche Schäden, die sich daraus ergeben, entbunden.
- In der vertrauensbasierten Zusammenarbeit zwischen dem Auftraggeber und Letivery spielt Diskretion eine entscheidende Rolle. Hinsichtlich dieses Vertrages und sämtlicher Informationen, die im Kontext des Vertrages bereitgestellt und von der offenlegenden Partei als vertraulich klassifiziert wurden, verpflichtet sich der Empfänger dazu, die Geheimhaltung der Informationen gemäß den aktuellen beruflichen Standards zu gewährleisten. Diese Informationen sollen nur für die Umsetzung des Vertrags verwendet und lediglich in dem Umfang reproduziert werden, der für die Erfüllung des Vertrages notwendig ist. Die Pflicht zur Wahrung der Vertraulichkeit erstreckt sich jedoch nicht auf solche Informationen, die Dritten oder dem Empfänger bereits vorliegen.
- Die Pflicht zur Einhaltung der Vertraulichkeit gilt auch nach Abschluss des Vertragsverhältnisses. Ausnahmesituationen treten auf, wenn gesetzliche Bestimmungen die Preisgabe von Informationen vorschreiben oder wenn der Auftraggeber Letivery ausdrücklich von der Geheimhaltungsverpflichtung befreit.
- Nach vollständigem Ausgleich des vereinbarten Honorars erwirbt der Kunde das Recht, die von Letivery erstellten Website-Elemente zeitlich und geographisch uneingeschränkt sowie nicht exklusiv auf einem Webserver, inklusive etwaiger Mirror-Sites, im Internet bereitzustellen. Alle weiteren Rechte, einschließlich der Urheberrechte, bleiben bei Letivery. Möchte der Kunde Teile der Website anderweitig nutzen (z.B. in Druckmedien oder unter anderen Top-Level-Domains), muss eine separate Absprache getroffen werden. Die Rechte an den vom Kunden bereitgestellten Inhalten, wie Texten, Grafiken und Fotos, bleiben beim Kunden. Dieser garantiert, dass er die notwendigen Nutzungsrechte besitzt und die Inhalte gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Jegliche Ansprüche Dritter in dieser Hinsicht weist der Kunde von Letivery ab.
- Wird eine 30-tägigen Geld-zurück-Garantie angeboten, verpflichtet sich der Auftraggeber, im Falle der Inanspruchnahme dieser Garantie, das Design und ähnliche Designs nicht zu verwenden. Sollte der Auftraggeber gegen diese Nutzungsbeschränkung verstoßen, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, das Geld einzufordern. Diese Regelung dient dazu, sicherzustellen, dass die Designs, die im Rahmen der Geld-zurück-Garantie erstellt wurden, nicht unrechtmäßig genutzt werden und schützt die Interessen des Auftragnehmers.
- Letivery behält sich das alleine Eigentum an den von ihr gelieferten Dienstleistungsergebnisse und sonstigen Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber vor, auch wenn Teile der Unterlagen urheberrechtlich, markenrechtlich oder wettbewerbsrechtlich geschützt sind.
- Vergütung
- Die Vergütung für Letivery richtet sich nach Art und Umfang der vereinbarten Dienstleistungen und ist im Angebot von Letivery aufgeführt. Sollte keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen werden, ist ein angemessenes Entgelt geschuldet.
- Eventuelle Reisekosten der Mitarbeiter von Letivery und sonstige Auslagen werden separat in Rechnung gestellt.
- Die Abrechnung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, monatlich im Nachhinein.
- Die Rechnungsbeträge sind unverzüglich ohne Abzüge zur Zahlung fällig.
- Etwaige Einwände gegen Rechnungen müssen innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt schriftlich gegenüber Letivery erhoben werden. Das Unterlassen von Einwänden innerhalb dieser Frist wird als Anerkennung der Rechnung gewertet.
- Im Falle eines Zahlungsverzugs ist Letivery berechtigt, eine adäquate Verzugszinsung über dem Basiszinssatz zu berechnen. Zudem fällt eine Verzugspauschale von 5 Euro pro Tag, den der Auftraggeber im Zahlungsverzug ist, an. Darüber hinaus ist Letivery berechtigt, laufende Dienstleistungen vorübergehend auszusetzen und nach erfolgloser Mahnung vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber trägt alle entstandenen und für die zweckmäßige Rechtsverfolgung erforderlichen Mahn-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten.
- Sofern sich ein Projekt, aufgrund der fehlenden Rückmeldung des Kunden, um mehr als 29 Tage verzögert, kann Letivery ausstehende Einmalkosten direkt fällig machen und auch die monatlichen Zahlungen ebenfalls entsprechend früher abrechnen.
- Die Vergütung für Letivery richtet sich nach Art und Umfang der vereinbarten Dienstleistungen und ist im Angebot von Letivery aufgeführt. Sollte keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen werden, ist ein angemessenes Entgelt geschuldet.
- Kündigung
- Sofern nicht etwas anders vereinbart ist, kann der Vertrag von beiden Parteien schriftlich gekündigt werden. Es muss dabei eine Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Ende eines Kalendermonats eingehalten werden.
- Letivery hat durchgehend das Recht inne, die Geschäftsbeziehung ganz oder teilweise und mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung zu beenden, falls aufgrund einer Änderung von Gesetzen, Rechtsprechung oder anderen Vorschriften die Fortsetzung des Auftrags im Widerspruch zu geltendem Recht wäre.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, Letivery für alle bis zum Ende des Vertragsverhältnisses erbrachten Leistungen und entstandenen Aufwendungen zu vergüten und Letivery für alle im Zusammenhang mit der Beendigung des Vertrages entstandenen Kosten und Auslagen zu entschädigen.
- Sofern nicht etwas anders vereinbart ist, kann der Vertrag von beiden Parteien schriftlich gekündigt werden. Es muss dabei eine Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Ende eines Kalendermonats eingehalten werden.
- Haftung
- Letivery übernimmt lediglich Haftung für den abschließenden Bericht im hier vereinbarten Umfang und in keinem Fall für Zwischenberichte, E-Mails und sonstigem Informationsaustausch, der während der Projektlaufzeit stattfindet.
- Letivery haftet für Schäden nur, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn Letivery Dritte zur Vertragserfüllung heranzieht.
- Letivery haftet in keinem Fall für entgangenen Gewinn, Mangelfolgeschäden, mittelbare und indirekte Schäden sowie reine Vermögensschäden jeglicher Art.
- Die Haftung von Letivery ist der Höhe nach auf die Auftragssumme begrenzt, jedoch maximal auf EUR 45.000,-. Ein einzelner Schadensfall umfasst die Summe der Schadenersatzansprüche aller Anspruchsberechtigten, die sich aus einer einheitlichen Leistung ergeben. Letivery haftet ebenfalls nur bis zur Auftragssumme bzw. bis maximal EUR 45.000,- für Schäden, die im Rahmen mehrerer gleichartiger, einheitlicher Leistungen aufgrund mehrerer auf dem gleichen fachlichen Fehler beruhenden Verstöße entstanden sind.
- Sollte der Auftraggeber der Ansicht sein, dass das mögliche Schadensvolumen den oben genannten Betrag übersteigt, wird Letivery auf Verlangen des Auftraggebers versuchen, eine Zusatzversicherung abzuschließen, die dieses Risiko abdeckt, vorausgesetzt, der Auftraggeber übernimmt die dafür anfallende Versicherungsprämie.
- Etwaige Schadenersatzansprüche müssen bei sonstigem Ausschluss innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis des Schadens, spätestens jedoch drei Jahre nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
- Bezieht Letivery zur Erbringung seiner Dienstleistungen einen Dritten und hat den Auftraggeber schriftlich darüber informiert, so wird Letivery von der Haftung entbunden und haftet dem Auftraggeber gegenüber nur noch für den vom Dritten zu vertretenden Schaden.
- Eine Haftung von Letivery gegenüber anderen Personen als dem Auftraggeber ist ausdrücklich ausgeschlossen. Werden Unterlagen von Letivery mit deren Zustimmung an Dritte weitergegeben, begründet dies keine Haftung von Letivery gegenüber dem Dritten. Sollte Letivery ausnahmsweise gegenüber einem Dritten haften, so gelten die oben angeführten Haftungsbeschränkungen sowohl im Verhältnis zwischen Letivery und dem Auftraggeber als auch gegenüber dem Dritten. In jedem Fall der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen eines Dritten gegenüber Letivery wird der Auftraggeber Letivery vollumfänglich schad- und klaglos halten.
- Letivery übernimmt lediglich Haftung für den abschließenden Bericht im hier vereinbarten Umfang und in keinem Fall für Zwischenberichte, E-Mails und sonstigem Informationsaustausch, der während der Projektlaufzeit stattfindet.
- Treuepflicht, Abwerbeverbot
Während der Dauer dieses Vertrages und für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Beendigung der Dienstleistungstätigkeit ist es dem Auftraggeber untersagt, Mitarbeiter von Letivery, die an der Vertragserfüllung beteiligt waren, einzustellen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 75.000,00 zu entrichten. - Schlussbestimmungen
- Letivery ist berechtigt, den Auftraggeber und das Projekt in seine Referenzliste aufzunehmen, d.h. den Firmennamen, Firmenzeichen bzw. Marken, direkte und indirekte Zitate von Mitarbeiter und eine allgemeine Projektbeschreibung gegenüber Dritten zu nennen oder aufzuführen. Der Auftraggeber erklärt sich bereit, in angemessenem Umfang Auskünfte zu erteilen, nachdem er von Letivery darüber informiert wurde.
- Der Auftraggeber darf Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Letivery nicht an Dritte übertragen. Letivery ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne gesonderte Zustimmung des Auftraggebers an ein (zukünftiges) Tochter- oder Schwestergesellschaft mit schuldbefreiender Wirkung zu übertragen.
- Letivery setzt fortgeschrittene Technologien ein, um unerwünschte E-Mails (Spam) zu erkennen und auszusortieren. Trotzdem kann es vorkommen, dass eine E-Mail fälschlicherweise als Spam eingestuft wird. Letivery kann daher nicht gewährleisten, dass E-Mails des Auftraggebers beim beabsichtigten Empfänger tatsächlich ankommen.
- Erfüllungsort ist Traunstein. Für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des Handelsgerichtes Traunstein vereinbart.
- Auf diesen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung, unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder unwirksam werden, bleibt der übrige Inhalt hiervon unberührt.
- Letivery ist berechtigt, den Auftraggeber und das Projekt in seine Referenzliste aufzunehmen, d.h. den Firmennamen, Firmenzeichen bzw. Marken, direkte und indirekte Zitate von Mitarbeiter und eine allgemeine Projektbeschreibung gegenüber Dritten zu nennen oder aufzuführen. Der Auftraggeber erklärt sich bereit, in angemessenem Umfang Auskünfte zu erteilen, nachdem er von Letivery darüber informiert wurde.